Bewertung
Eine Immobilie ist stets einzigartig. Ihr Marktwert wird durch ganz individuelle Faktoren, wie beispielsweise Lage, Ausstattung und Zustand bestimmt. Aber auch Rechte oder Lasten können den Wert einer Immobilie erheblich beeinträchtigen.
All diese wertbestimmenden Merkmale sind vom Bewertungs- sachverständigen zu erkennen und unter Berücksichtigung des jeweiligen allgemeinen und örtlichen Marktgeschehens qualifiziert zu bewerten. Resultat dieser Bewertung ist in der Regel ein Verkehrswertgutachten nach § 194 des Baugesetzbuches.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Erstellung von Gutachten über den Wert, insbesondere den Verkehrswert, von Immobilien. Bei “Immobilien” kann es sich in diesem Zusammenhang beispielsweise handeln um
٠ unbebaute Grundstücke
٠ Einfamilienhäuser
٠ Mehrfamilienhäuser
٠ Wohn- und Geschäftshäuser
٠ Gewerbeimmobilien
٠ Wohnungs- und Teileigentum
٠ Rechte und Lasten
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens muss keinesfalls, woran oft zunächst gedacht wird, stets im Zusammenhang mit der Zwangsverwertung von notleidenden Immobilien stehen.
Bewertungsanlässe können beispielsweise sein:
٠ Hilfestellung bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie
٠ Vermögensaufstellungen
٠ Finanzierungsfragen
٠ Erbauseinandersetzungen
٠ Scheidungsangelegenheiten
٠ Vormundschaftsangelegenheiten
٠ Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
٠ Zwangsversteigerungen
٠ diverse steuerliche oder bilanzielle Anlässe
٠ Erbbauzinsanpassungen
٠ Mieterhöhungsverfahren
٠ oder auch die Überprüfung bereits vorliegender Gutachten
Neben dieser klassischen Verkehrswertermittlung stehen wir Ihnen gern auch für verwandte Dienstleistungen, wie etwa Beratungen / Einschätzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Immobilien zur Verfügung.